Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann : Zivilprozessordnung: ZPO
mit FamFG, GVG und anderen Nebengesetzen.Kommentar
72., völlig neubearbeitete Auflage 2014. Buch. XX, 3293 S. In Leinen
C.H.BECK ISBN 978-3-406-64300-2, 16,0 x 24,0 cm, 2467 g, 165 €
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Zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Saarland und Sachsen-Anhalt zugelassen.
Beck`sche Kurz-Kommentare Band 1
Mit knapp 30 Novellen
Der große einbändige Jahreskommentar
Dieser ZPO-Kommentar steht für höchste Aktualität und raschen Zugriff. Er ist objektiv, interessenneutral und detailliert. Nicht ohne Grund wird er häufig zitiert und bei der praktischen Arbeit geschätzt. Für schnelles Auffinden der gesuchten Themen und effektives Arbeiten sorgen:
vertiefte und erweiterte ABC-Stichwortreihen
gestraffte und modernisierte Zitate
gut verständliche Darstellung auch schwieriger Fragen
gründliche Stellungnahmen zu allen aktuellen Streitfragen des Verfahrensalltags
erheblich weiter intensivierte Aufgliederung der Kommentierung
Nutzen dieses ZPO-Kommentars:
höchste Aktualität
rascher Zugriff
gut verständliche Darstellung
Mit dem voraussichtlichen Rechtsstand von Mitte September 2013, teilweise Anfang 2014, zieht die 72. Auflage ein umfassendes Fazit dieser Legislaturperiode. Berücksichtigt werden damit auch die jüngsten Novellen wie:
2. KostenrechtsmodernisierungsG
Gesetz zur Änderung des PKH- und Beratungshilferechts
Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Gesetz zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
PatientenrechteG
MietrechtsänderungsG
Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess.
Für Rechtsanwälte, Richter, Rechtspfleger, Rechtswissenschaftler, Studierende und Referendare.
Begründet von Dr. Adolf Baumbach, weiland Senatspräsident beim Kammergericht. Fortgeführt zunächst von Prof. Dr. Wolfgang Lauterbach, weiland Senatspräsident beim Hanseatischen Oberlandesgericht. Und sodann von Dr. Jan Albers, weiland Präsident des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts. Nunmehr verfaßt von Dr. Dr. Peter Hartmann
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