Montag, 14. Oktober 2013
Hartung/Schons/Enders, RVG 2.A. 2013
Hartung / Schons / Enders, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG. Kommentar
2., neubearbeitete Auflage 2013. Buch. XXII, 1386 S. In Leinen
C.H.BECK ISBN 978-3-406-64580-8, 12,8 x 19,4 cm, 961 g, 89 €
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Gelbe Erläuterungsbücher
Der Kommentar bietet eine kompakte, übersichtliche und fundierte Kommentierung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sowie des Vergütungsverzeichnisses. Das Werk richtet sich als übersichtliche Arbeitshilfe primär an Rechtsanwälte sowie an vertieft am RVG interessierte bzw. damit befasste Rechtsanwaltsfachangestellte.
Als besonders mandatsorientiertes Werk orientiert sich der Kommentar streng an der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung und liefert anhand von Berechnungsbeispielen, Praxishinweisen (beispielsweise zu Haftungsfallen) und Streitwerttabellen zahlreiche Verständnis- und Arbeitshilfen. Auch mit kritischen Auswertungen und weiterführenden Hinweisen wird der Leser unterstützt.
Anwaltliches Vergütungsrecht:
kompakt,
übersichtlich und
mandatsorientiert
kommentiert.
In seiner 2. Auflage wird der erfolgreiche Kommentar auf dem Rechtsstand Sommer 2013 durch das in Kraft tretende 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) grundlegend aktualisiert. Die lange erwartete Reform bringt umfangreiche Änderungen für die Anwaltsvergütung mit sich, die von den Autoren zielgruppengerecht erläutert werden. Damit wird das Werk besonders frühzeitig eine umfassende Kommentierung zum neuen Vergütungsrecht bieten.
Darüber hinaus wird selbstverständlich die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur zum RVG der letzten Jahre eingearbeitet.
Der Praxisbezug wird noch deutlicher in den Vordergrund gestellt.
Die Autoren Dr. Wolfgang Hartung, Herbert P. Schons und Horst-Reiner
Enders zählen zu den renommiertesten Gebührenrechtlern. Durch ihre zahlreichen und viel beachteten Veröffentlichungen und Fachvorträge zum RVG sind sie in der Anwaltschaft bestens bekannt und garantieren fachliche Kompetenz und didaktische Qualität gleichermaßen.
Für Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Richter und Rechtspfleger.
Von Dr. Wolfgang Hartung, Rechtsanwalt, Herbert Schons, Rechtsanwalt und Notar, und Horst-Reiner Enders
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